Datenschutz-Folgenabschätzung

Unsere Software hilft Ihnen anhand einer Checkliste bei der Prüfung, ob eine Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) notwendig ist. Wenn ja, dokumentieren Sie diese ganz einfach direkt in unserer Software in Verbindung mit einer Maßnahme bzw. Risikobewertung.

TTDSG Sinnbild

Die DSFA im GRC-COCKPIT

Sie wollen einen neuen Prozess implementieren und wissen nicht, ob eine DSFA notwendig ist? Legen Sie in der Software den Prozess / die Verarbeitungstätigkeit an und prüfen Sie anhand einer Checkliste, ob Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen müssen oder nicht.

Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig, so können Sie sich auf Knopfdruck eine Maßnahme dazu anlegen und mit einer Risikobewertung verknüpfen. Alle relevanten Dokumente rund um die DSFA können verlinkt oder als Anlage an den Prozess angehängt werden.

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